1.
Allgemeines
1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen der H’art Musikvertrieb GmbH –
nachfolgend kurz H’art – an den Besteller. Diese Bedingungen regeln die gesamten
Rechtsbeziehungen über den Verkauf bzw. Erwerb von Mediaprodukten jeglicher Art
(u.a. Tonträger, Bildtonträger, Videospiele, Datenträger, Merchandisingartikeln;
interaktive Programme etc. in allen Formaten, z.B. CD, Vinyl, VHS, CD-Rom, CDI,
DVD, Cartridge etc.) der H’art. Abweichende Vereinbarungen und Zusicherungen
sind nur gültig, wenn sie von H’art schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt
auch für der Auftragserteilung zugrunde liegende Bezugsbedingungen des
Bestellers. Mündliche, telefonische sowie durch Beauftragte von H’art getroffene
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
H’art. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel. Die
Entgegennahme von durch H’art erbrachte Lieferungen und Leistungen gilt als
Anerkenntnis dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
1.2 Als örtlich zuständig für alle sich aus
dem Geschäftsverkehr des Bestellers mit H’art ergebenden Streitigkeiten werden
die Gerichte des handelsregisterlichen Sitzes der H’art vereinbart, soweit nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. H’art ist jedoch auch berechtigt, am
Sitz des Bestellers zu klagen.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
durch die Gerichte für ungültig erklärt werden, werden die übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt.
1.4 Die Vertragsbeziehungen der
H’art zu dem Besteller richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter
Ausschluß des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen
Privatrechts.
1.5 H’art ist berechtigt, Daten des
Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Preise, Versand und
Gefahrübergang
2.1 Alle Lieferungen erfolgen zu den jeweils
von H’art bestimmten Listenpreisen und Rabatten, wobei Änderungen vorbehalten
sind, es sei denn, der einzelnen Bestellung liegt eine abweichende schriftlich
bestätigte Vereinbarung zugrunde. Alle Preise verstehen sich exklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Erfolgt die Bestellung zu Nettopreisen, so ist eine
solche Lieferung von jeglicher Bonifizierung und Rabattierung
ausgeschlossen.
2.2 Die von H’art berechneten Preise
schließen lediglich die an die GEMA zum Vertrieb (Verkauf zum Zwecke der
privaten Vorführung) in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten
Urheberrechtslizenzen ein.
2.3 Der Versand der bestellten
Ware erfolgt mit den üblichen Verkehrsmitteln (Bahn, Post, LKW etc.) auf
Rechnung von H’art auf Gefahr des Bestellers (Versendungskauf). Die Gefahr geht
mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur auf
den Besteller über. Die Art des Versendens wird von H’art bestimmt. Bei
Bestellungen unter dem Mindestbestellwert von € 100,00
wird zusätzlich eine Versandkostenpauschale (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von €
5,00 erhoben. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass
H’art ein geringerer Versand- und Bearbeitungsaufwand entstanden
ist.
2.4 Die Verpackung erfolgt nach fach- und
handelsüblichen Gesichtspunkten. Besondere Wünsche des Bestellers hinsichtlich
der Versendungsart oder Versicherung (gegen Bruch, Transport oder Feuerschäden)
sind auf jeder Bestellung gesondert zu vermerken. Die durch besondere Wünsche
des Bestellers entstehenden Mehrkosten gehen zu dessen
Lasten.
2.5 Der Nichterhalt einer Sendung ist
spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechung anzuzeigen.
3.
Zahlungen
3.1 Zahlungen haben ausschließlich an H’art
zu erfolgen. Zahlungen sind in Euro (€) zu leisten und haben porto- und
spesenfrei zu erfolgen.
3.2 Zahlungen an
H’art sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu leisten. Für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung sondern das Datum des
Eingangs der Zahlung bei H’art entscheidend bzw. das Datum der Gutschrift der
Zahlung bei der von H’art angegebenen Zahlstelle.
3.3 Abzüge an Rechnungsbeträgen sind nur im
Falle ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen
zulässig.
3.4 Die Annahme von Schecks erfolgt nur
zahlungshalber, nicht an Erfüllung Statt und unter Berechnung aller
Einzugsspesen. Wechsel werden von H’art nicht
angenommen.
3.5 Mit Ansprüchen gegen H’art kann der
Besteller nur dann aufrechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt.
3.6 Werden Zahlungen gestundet oder später
als vereinbart geleistet, so ist H’art berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen
in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes von zur Zeit 8 %
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) in Rechnung zu stellen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.
Eigentumsvorbehalt
4.1 Die von H’art gelieferte Ware bleibt bis
zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber H’art Eigentum
der H’art.
4.2 Der Besteller ist im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzuge ist,
berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Der Besteller ist
verpflichtet, H’art-Waren in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu
kennzeichnen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist
unzulässig.
4.3 Stundet der Besteller seinem Abnehmer den
Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu
den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen H’art sich das Eigentum der
Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat; jedoch ist der Besteller nicht
verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer
erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der
Besteller zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
4.4 Die Forderungen des Bestellers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an H’art abgetreten.
Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der
Besteller ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn
sichergestellt ist, daß die ihm daraus zustehenden Forderungen auf H’art
übergehen.
Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der
Besteller wegen Verlusten oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit
an H’art abgetreten.
4.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller
zusammen mit anderen, nicht von H’art gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis
veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe
des Rechnungswertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware.
4.6 Wird die abgetretene Forderung in eine
laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Besteller bereits hiermit einen der
Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des
Schlußsaldos aus dem Kontokorrent an H’art ab.
4.7 Der Besteller ist bis zu einem Widerruf
zur Einziehung der an H’art abgetretenen Forderungen ermächtigt. H’art ist zum
Widerruf berechtigt, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit H’art nicht ordnungsgemäß nachkommt oder H’art Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich
zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes
vor, hat der Besteller auf Verlangen von H’art hin unverzüglich die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der
Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, H’art die dazugehörigen Unterlagen
auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. H’art ist auch selbst
zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
4.8 Übersteigt der Nominalwert
(Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für H’art
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20
v.H., ist H’art auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
4.9 Wenn H’art
den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom
Vertrage, wenn H’art dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des
Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine
Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht
erfüllt
4.10 Wird im Eigentum von H’art stehende Ware
oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des
Bestellers gepfändet, so hat der Besteller hiervon H’art unverzüglich und unter
Übersendung der entsprechenden Unterlagen und unter Beifügung einer
entsprechenden eidesstattlichen Versicherung, daß die gepfändete Ware oder die
gepfändeten Forderungen im Eigentum der H’art stehen, Mitteilung zu machen,
sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von
Interventionsprozessen zu tragen.
5.
Zahlungsverzug/Bonität
5.1 Erhält H’art nach Vertragsabschluß
Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen
Ermessen geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden – hierzu
zählt insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so kann
H’art bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit
binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen.
Kommt der Besteller diesem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, so
kann H’art vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dieser
Situation kann H’art sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen – sofort
fällig stellen. Wenn H’art den Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist H’art
berechtigt, die ihrem Eigentumsvorbehalt noch unterliegenden Waren auf Kosten
des Bestellers sicherzustellen und zurückzunehmen, sowie die
Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offenzulegen und die Forderungen
einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, H’art alle hierzu notwendigen
Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus
ist der Besteller verpflichtet, den Beauftragten der H’art das Betreten der
Geschäfts- und Lagerräume des Bestellers zu gestatten und die noch im Eigentum
der H’art befindliche Ware an die Beauftragten der H’art
herauszugeben.
5.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des
Bestellers ist H’art berechtigt, alle ausstehenden Forderungen, selbst wenn sie
noch nicht fällig sind, gegenüber dem Besteller sofort geltend zu machen, auch
wenn hierfür Schecks gegeben worden sind. Dies gilt auch für den Fall, daß ein
Scheck oder ein Abbuchungsauftrag nicht termingerecht eingelöst wird. H’art kann
sonstige Kreditzusagen gegenüber dem Besteller
widerrufen.
5.3 Befindet sich der Besteller in
Zahlungsverzug oder hat sich die Vermögenslage des Bestellers ungünstig
gestaltet, ist H’art berechtigt, aufgegebene Bestellungen zurückzubehalten bzw.
nach eigener Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, ohne
zum Ersatz eventuell daraus entstehenden Schadens des Bestellers verpflichtet zu
sein.
6.
Lieferung
6.1 Erfüllungsort ist
Marl.
6.2 Die Ausführung der Bestellung erfolgt
entsprechend den Liefermöglichkeiten der H’art. Teillieferungen sind zulässig,
soweit sie dem Besteller zumutbar sind und sofern keine anderweitige
Vereinbarung mit dem Besteller getroffen ist. Teillieferungen können gesondert
in Rechnung gestellt werden. H’art ist nicht verpflichtet, Waren zu liefern, die
bei H’art nicht mehr im Lager vorrätig sind, obwohl diese sich eventuell noch in
den Katalogen oder Angebotslisten befinden.
7.
Rücksendung/Umtausch
7.1 Bestellte Ware kann nicht umgetauscht
werden, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden
ist.
7.2 Rücksendungen von Waren erfolgen ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Rücksendungen haben frei Haus
ausschließlich an H’art, Victoriastr. 41, 45772 Marl zu
erfolgen.
7.3 Rücksendungen werden von H’art nur nach
Veranlassung durch einen Beauftragten und vorbehaltlich der Erfüllung folgender
Voraussetzungen angenommen:
a)
Zustimmung durch H’art;
b)
die Ware befindet sich im derzeitigen
Verkaufsprogramm;
c)
die Ware befindet sich in
wiederverkaufsfähigem Zustand;
insbesondere
muss die Ware frei von Preisetiketten etc. sein.
Sollte die Ware nicht im
wiederverkaufsfähigem Zustand sein, so behält H’art sich vor, einen Betrag von €
1,00 je Stück einzubehalten. Dem Rücksender bleibt vorbehalten, den Nachweis zu
erbringen, dass im Hinblick auf den Wiederverkauf eine nur geringere
Wertminderung vorliegt.
d)
die Ware muss innerhalb der
letzten 9 Monate von H’art bezogen
worden sein.
e)
die Rücksendung ist mit den erforderlichen Dokumenten (Paketsticker und
gültiger Retourenschein) versehen.
7.4 Unter Berücksichtigung einer angemessenen
Bearbeitungszeit erteilt H’art Gutschriften in Höhe des Bezugspreises der
zurückgesendeten Ware. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Verrechnung der
zurückgesandten Ware vor Erteilung der Gutschrift durch H’art vorzunehmen (siehe
auch III. Ziff. 3). H’art ist berechtigt, sämtliche Gutschriften mit
Forderungen, die H’art gegenüber dem Besteller hat, zu verrechnen, und zwar auch
dann, wenn diese Forderungen noch nicht fällig sind. Ein eventueller Saldo
zugunsten des Bestellers wird erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
ausbezahlt.
7.5 Sofern der Besteller Fremdware oder durch
H’art nicht genehmigte Retourenware an H’art sendet, ist H’art nach seiner Wahl
berechtigt, diese Ware an den Besteller zurückzusenden oder den Besteller zu
benachrichtigen und die Ware zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb
von vier Wochen nach der Benachrichtigung die Rücksendung der Ware verlangt.
H’art ist berechtigt, den Besteller mit den Kosten der Rücksendung bzw. der
Vernichtung sowie mit der in der Preisliste genannten Bearbeitungspauschale zu
belasten.
8.
Gewährleistung
8.1 Die Lieferung von Waren erfolgt in
einwandfreier Beschaffenheit. H’art steht aber nicht dafür ein, daß seine Waren
ausländische Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Der Besteller ist
verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf
Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung
gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer
ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen nach
seiner Entdeckung schriftlich unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung
eingegangen ist. Dies gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung
nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort
gerügt, gilt diese als genehmigt. Für die Geltendmachung der Mängel gilt eine
Ausschlußfrist von sechs Monaten. Diese Fristen gelten, insoweit nicht zwingende
gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
8.4 Ansprüche aus Minderung sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
9.
Schadensersatzhaftung
9.1 Schadensersatzansprüche sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sich aus den folgenden Ziff. 2. – 8. nichts
Gegenteiliges ergibt.
9.2 H’art haftet für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. Die Haftung für grobes Verschulden der von H’art beschäftigten
Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfacher Erfüllungsgehilfen ist hierbei
ausgeschlossen.
9.3 Ausgenommen von Ziff. 2 ist die
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem
Fall haftet H’art auch bei leichter Fahrlässigkeit für eigenes Verschulden sowie
für das Verschulden eines Arbeitnehmers, Mitarbeiters oder einfachen
Erfüllungsgehilfen.
9.4 Die Haftung ist auf den vertragstypischen
Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung H’art bei Vertragsschluß aufgrund der
H’art zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen
mußte.
9.5 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen
gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284
BGB).
9.6 Gegen H’art gerichtete
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von
zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens
jedoch ab Ablieferung der Sache.
9.7 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine
Beweislastumkehr zum Nachteil des Bestellers nicht
verbunden.
9.8 Schadensersatzansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Vermietung, Verleih und
Kopierung von Mediaprodukten der
H’art
Die Vermietung, der Verleih oder vergleichbare
Umgehungsgeschäfte (z.B. Verkauf mit Rückgaberecht) der von H’art gelieferten
Mediaprodukte ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von
H’art gestattet. Das gleiche gilt für jede Überspielung sowie Nachahmung von
Mediaprodukten, soweit dies nicht ausdrücklich durch das Urhebergesetz oder ein
anderes Gesetz gestattet ist.
11. Sonstige
Bestimmungen
11.1 Die von H’art gelieferten Mediaprodukte
sind ausschließlich zum Verkauf an Wiederverkäufer und zum Verkauf an den
Endverbraucher zum Zwecke der privaten Vorführung bestimmt, Jegliche darüber
hinausgehende Nutzung, insbesondere der Verleih und die Vermietung von
Mediaprodukten ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich
verfolgt.
11.2 Die von H’art gelieferten Mediaprodukte
können im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen der vertraglich
vereinbarten Nutzung verwendet werden. Etwaige hierfür anfallende Vergütungen
für Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.) übernimmt der Besteller mit Ausnahme
der in II. Ziff. 2 genannten Urheberrechtslizenz. Es wird darauf hingewiesen,
daß dem Export der von H’art gelieferten Produkte möglicherweise Urheberrechte
oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. H’art
lehnt jede Haftung ab, wenn der Besteller von Inhabern ausländischen Rechts in
Anspruch genommen wird.
11.3 Sofern die dem Besteller gelieferten
Mediaprodukte aus Jugendschutzgründen mit Alterskennzeichnung versehen sind, ist
der Besteller verpflichtet, die angebrachten Altersfreigaben unbedingt zu
beachten. Die vorgenannten Produkte dürfen nur an Personen abgegeben werden, die
das angegebene Alter erreicht haben. Im Zweifel muß sich die Person ausweisen,
Der Besteller ist weiterhin verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des
Jugendschutzes einzuhalten.